Renten-Rechner Immer wichtiger: die private Rentenvorsorge

1. Detail-Version: Möchten Sie wissen, welche zusätzlichen Beträge Sie später erwarten können, wenn Sie jetzt Geld beiseitelegen? Der Rentenplaner berücksichtigt sogar den Geldwertverlust, der im Laufe der langen Planungsphase eintreten kann. Spielen Sie ruhig etwas mit dem Rechner und erleben Sie die erstaunlichen Auswirkungen, wenn Sie den Beginn der Sparphase, die Höhe der Zinsen oder des Geldeinsatzes verändern. Erleben Sie auch an Hand der Zahlen, wie wichtig es ist, möglichst früh mit dem Sparen zu beginnen. Hier gilt: Jedes Jahr zählt.

2. Schnell-Version: Damit können Sie mit einfachen Eingaben erfahren, was Sie wissen möchten – etwa: Wie viele Jahre würde das angesparte Geld reichen oder wie viel Geld muss zum Renteneintritt angespart sein, um eine Zusatzrente in der gewünschten Höhe zu entnehmen.

Renten-Rechner

Drucken

Hinweis: Alle Felder können auch mit Hilfe der Tastatur ausgefüllt werden.

Höhe des einmaligen Anlagebetrages  Euro
zusätzliche oder ausschließliche monatliche Sparrate  Euro
Zinssatz p.a.  %
Auszahlungsbeginn (Rentenbeginn) in  Jahren
Rechnerische Zinsgutschrift erfolgt
 Jahre
oder
 Euro
Inflationsrate p.a.  %
Rente soll um Inflationsrate steigen
Abgeltungssteuer berücksichtigen
Quelle: FMH
Realisierung: ALF AG

Hier ist der Zinssatz einzutragen, den Sie laut Bankangebot oder Ihrer eigenen Kalkulation erhalten werden.

Sie bestimmen, wie lange die Kapitalbildung dauern soll.

In sehr vielen Anlageangeboten erfolgt die Zinsgutschrift jährlich.

Geben Sie eine Teuerungsrate (Inflationsrate) an. Ein statistischer Mittelwert der Inflationsrate in Deutschland liegt bei 1,75% pro Jahr.

Legen Sie fest, ob die monatliche Rente dynamisch um die Teuerungsrate erhöht werden soll.

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte. Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, in der Summe höchstens 28 %.

Das inländische Kreditinstitut, bei dem die Kapitalanlagen gehalten werden, ist verpflichtet, den Steuerabzug vorzunehmen und die Steuer an die Finanzverwaltung abzuführen.