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Einmalanlage  Euro
Monatliche Sparrate  Euro
Zinssatz p.a.  %
Auszahlungsbeginn (Rentenbeginn) in  Jahren
Rechnerische Zinsgutschrift erfolgt
 Jahre
oder
 Euro
Inflationsrate p.a.  %
Rente soll um Inflationsrate steigen
Abgeltungssteuer berücksichtigen
Quelle: FMH
Realisierung: ALF AG

Hier ist der Zinssatz einzutragen, den Sie laut Bankangebot oder Ihrer eigenen Kalkulation erhalten werden.

Sie bestimmen, wie lange die Kapitalbildung dauern soll.

In sehr vielen Anlageangeboten erfolgt die Zinsgutschrift jährlich.

Geben Sie eine Teuerungsrate (Inflationsrate) an. Ein statistischer Mittelwert der Inflationsrate in Deutschland liegt bei 1,75% pro Jahr.

Legen Sie fest, ob die monatliche Rente dynamisch um die Teuerungsrate erhöht werden soll.

Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte. Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, in der Summe höchstens 28 %.

Das inländische Kreditinstitut, bei dem die Kapitalanlagen gehalten werden, ist verpflichtet, den Steuerabzug vorzunehmen und die Steuer an die Finanzverwaltung abzuführen.